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Begriffserklärung: Auflassungsvormerkung

Aktualisiert: 3. Mai 2023



Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks demnächst die Eigentümerschaft an jemand anderen übertragen wird. Die Auflassungsvormerkung dient als Vorabinformation und schützt den neuen Eigentümer davor, dass während der Übertragungsphase irgendwelche Belastungen oder Rechte an dem Grundstück entstehen, die ihm nachträglich belasten könnten.

Beispiel:

Herr Müller besitzt ein Grundstück, das er an Frau Schmidt verkaufen möchte. Um sicherzustellen, dass Frau Schmidt das Grundstück ohne Belastungen übernehmen kann, lässt Herr Müller eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht und Frau Schmidt wird als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.


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