Kosten von Baustrom und Bauwasser nicht pauschal vom Bauherr zu tragen.
- einfachbauen
- 3. Mai 2023
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Juli 2024
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine pauschale Klausel zur Übernahme von Baustrom und Bauwasser ungültig ist. Diese Kosten seien grundsätzlich Sache des Bauunternehmens.
Mehr dazu:
Kommentare