Kosten von Baustrom und Bauwasser nicht pauschal vom Bauherr zu tragen.
Aktualisiert: 17. Juli
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine pauschale Klausel zur Übernahme von Baustrom und Bauwasser ungültig ist. Diese Kosten seien grundsätzlich Sache des Bauunternehmens.
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