einfachbauen3. Mai 20231 Min. LesezeitKosten von Baustrom und Bauwasser nicht pauschal vom Bauherr zu tragen.Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine pauschale Klausel zur Übernahme von Baustrom und Bauwasser ungültig ist. Diese Kosten seien grundsätzlich Sache des Bauunternehmens. Mehr dazu:https://www.cbh.de/news/bau-immobilien/vorsicht-bei-umlageklauseln-fuer-baustrom-und-bauwasser/
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine pauschale Klausel zur Übernahme von Baustrom und Bauwasser ungültig ist. Diese Kosten seien grundsätzlich Sache des Bauunternehmens. Mehr dazu:https://www.cbh.de/news/bau-immobilien/vorsicht-bei-umlageklauseln-fuer-baustrom-und-bauwasser/